Was sind Reisemängel bei einer Wellness-Reise?

Was sind Reisemängel bei einer Wellness-Reise?

Wellness boomt. Und wer nicht nur für wenige Stunden in ein Thermalbad oder eine Wellness-Einrichtung abtauchen möchte, kann gleich eine ganze Wellness-Reise buchen. Doch Wellness ist nicht gleich Wellness.

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Dem hektischen Alltag entfliehen und abschalten, sich vom stressigen Beruf erholen, sich zwischendurch etwas Besonderes gönnen, den Körper innerlich wie äußerlich durch die eine oder andere Anwendung auf Vordermann bringen oder einfach nur so, aus reiner Neugier:

Mögliche Gründe für eine Wellness-Reise gibt es viele. Doch die Erwartungen an den Erholungs- und Wohlfühlaufenthalt werden nicht immer erfüllt. So ist mal das Hotel keine Wellness-Oase, sondern lediglich ein kleines Hotel mit Minipool und Saunakabine.

Mal gibt es zwar einen Spa-Bereich, doch der ist so klein, dass bestenfalls eine Handvoll Gäste darin Platz finden. Und mal kann die Hälfte der Anwendungen nicht in Anspruch genommen werden, weil die entsprechenden Mitarbeiter gerade krank oder in Urlaub sind. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was sind Reisemängel bei einer Wellness-Reise?

 

Die Problematik mit dem Begriff Wellness

Wellness steht für Wohlbefinden, Entspannung und Erholung. Wer an Wellness denkt, hat ein Verwöhnprogramm im Kopf, bei dem er es sich gut gehen und die Seele baumeln lassen kann. Wellness ist damit so etwas wie das Gegenstück zu Stress. Das Problem an der Sache ist nur, dass Wellness kein geschützter Begriff ist. Im Prinzip kann deshalb jeder alles mit dem Zusatz Wellness versehen.

Seit einigen Jahren bemüht sich die Tourismus-Branche zwar verstärkt darum, Qualitätskriterien zu definieren. In Richtlinien wird festgelegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit sich ein Hotel Wellness-Hotel nennen darf. Verschiedene Zertifikate und Qualitätssiegel sollen dem Gast dabei helfen, sich in den unzähligen Wellness-Angeboten besser zurechtzufinden.

Damit ein Hotel das entsprechende Zertifikat erhält, muss der Wellness- und Spabereich eine bestimmte Größe haben, das Hotel muss eine gewisse Auswahl an Wellness- und Beauty-Anwendungen anbieten oder die Hotelküche muss bestimmte Kriterien erfüllen.

Allerdings gibt es verschiedene Zertifikate und Qualitätssiegel von unterschiedlichen Organisationen, die jeweils ihre eigenen Richtlinien verwenden. Der Gast müsste sich also erst einmal darüber informieren, was das jeweilige Zertifikat überhaupt aussagt. Eine gewisse Hilfestellung sind die Siegel aber trotzdem, denn wenn ein Hotel ein Zertifikat hat, wurde sein Wellness-Faktor zumindest schon einmal überprüft und bestätigt.

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Aber: Wenn es um Reisemängel geht, helfen Zertifikate und Qualitätssiegel dem Gast wenig. Denn weil der Begriff Wellness nicht geschützt ist, gibt es auch keine klare, rechtlich verbindliche Definition dafür. Dadurch wird es für den Gast schwierig, Reisemängel zu reklamieren, die speziell den Sachverhalt Wellness betreffen.

 

Die Qualifikation der Mitarbeiter ist kein Reisemangel bei einer Wellness-Reise

Quartiert sich der Gast in einem etablierten Wellness-Hotel ein, kann er davon ausgehen, dass die Anwendungen von ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitern ausgeführt werden. Allerdings kommt hier wieder die Problematik mit den Begrifflichkeiten ins Spiel.

So sind Namen wie beispielsweise Wellness-Therapeut oder Wellness-Masseur keine geschützten Berufsbezeichnungen. Anders als ein Masseur und medizinischer Bademeister, der eine staatlich anerkannte Berufsausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat, hat ein Wellness-Masseur oft nur einen mehrtägigen Kurs besucht.

Natürlich heißt das nicht zwangsläufig, dass der Wellness-Masseur den Gast nicht auch mit einer wunderbar entspannenden und wohltuenden Massage verwöhnen kann. Hat der Gast aber körperliche Beschwerden und braucht er deshalb eine gezielte Heilmassage, ist er beim Wellness-Masseur wahrscheinlich an der falschen Adresse.

Allein die Tatsache, dass in dem Wellness-Hotel keine ausgebildeten Masseure oder Therapeuten arbeiten, ist per se aber kein Reisemangel. Das wäre erst dann der Fall, wenn das Hotel ausdrücklich zugesichert hatte, dass im Wellness-Bereich nur Mitarbeiter mit einer bestimmten Ausbildung beschäftigt sind.

Ansonsten muss sich der Gast mit den vorhandenen Qualifikationen der Mitarbeiter begnügen. Möchte er kein Risiko eingehen, sollte er deshalb vorher nachlesen, welche Berufsbezeichnungen das Hotel in seiner Beschreibung nennt.

 

Ein Raucherzimmer ist ein Reisemangel bei einer Wellness-Reise

Anders sieht es aus, wenn das Zimmer im Wellness-Hotel stark nach Rauch riecht. Frische Luft ist ein wichtiger Faktor, wenn es um Erholung, Entspannung, Wohlbefinden und Gesundheit geht. Nicht umsonst befinden sich viele Wellness-Hotels in ländlichen Gegenden, in den Bergen, an Seen oder am Meer.

Sofern der Gast nicht extra ein Raucherzimmer gebucht hat, gilt es deshalb als Reisemangel, wenn der Gast in seinem Wellness-Hotel ein Zimmer mit intensivem Rauchgeruch zugewiesen bekommt. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil. So hat das Amtsgericht Meldorf einem Ehepaar Recht gegeben, das ein Raucherzimmer im Wellness-Hotel weder beziehen noch bezahlen wollte (Az. 81 C15/11).

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Ansonsten gilt für eine Wellness-Reise das Gleiche wie für alle anderen Reisen: Die Leistungen, die vertraglich vereinbart waren und für die der Gast bezahlt hat, muss das Hotel auch erbringen.

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Armin Seckmann, - Masseur und medizinischer Bademeister, David Kurz, - Fachangestellter Bäderbetriebe, Melanie Kolenz, - Wellness Beraterin, Christian Gülcan - Betreiber und Redakteur dieser Webseite und Murat Gülcan, Wellness- & Spa Fan der in 20 Jahren sämtliche Thermalquellen bereiste, schreiben hier Wissenswertes und Ratgeber zu Thermalbädern, Wellness und Gesundheitsthemen.

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