Übersicht zu den verschiedenen Wasserarten
Wasser spielt in Thermen und Thermalbädern sowie im Zusammenhang mit Wellness im Allgemeinen in zweierlei Hinsicht eine entscheidende Rolle. Zum einen ist es das Element, durch das sich eine Therme auszeichnet und in dem gebadet wird, zum anderen ist Wasser sehr wichtig, um den Flüssigkeitshaushalt im Körper nach diversen Anwendungen wie beispielsweise Saunagängen wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Bezeichnungen für Wasser und jede dieser Wasserarten weist besondere Eigenschaften und Merkmale auf.
Hier daher eine Übersicht über die verschiedenen Wasserarten:
• Natürliches Mineralwasser.
Hierbei handelt es sich um eine Wasserart, die einen unterirdischen und vor jeglichen Verunreinigungen geschützten Ursprung hat. Bevor ein Wasser als natürliches Mineralwasser bezeichnet werden darf, werden etwa 200 Einzeluntersuchungen durchgeführt und nur wenn das Wasser alle diese Untersuchungen besteht, darf es so bezeichnet werden.
Damit die amtlich bescheinigte Reinheit bis zum Verbrauch bewahrt bleibt, muss natürliches Mineralwasser unmittelbar an der Quelle in die Gefäße abgefüllt werden, die für den Verbraucher bestimmt sind. Daneben muss Mineralwasser Mineralstoffe enthalten, wobei die Zusammensetzung von Quelle zu Quelle variiert. Natürlichem Mineralwasser dürfen keine chemischen Stoffe, keine zusätzlichen Mineralstoffe und auch keine anderen Wasserarten beigemischt werden, allerdings ist es erlaubt, die Anteile von Eisen oder Schwefel zu reduzieren.
Dies hat den Hintergrund, dass sich Eisen in braunen Flocken am Flaschenboden absetzen und Schwefel den Geruch und den Geschmack des Wassers beeinträchtigen könnte. Da auch Kohlensäure kein typisches Merkmal von Mineralwasser ist, darf auch der Kohlensäuregehalt reguliert werden. Die Reinheit und Ursprünglichkeit werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und sofern sich Verunreinigungen zeigen, darf das Wasser nicht mehr als natürliches Mineralwasser angeboten werden.
• Natürliches Heilwasser.
Dieses Wasser stammt aus speziellen Heilquellen und unterliegt den Richtlinien des Arzneimittelgesetztes. Da natürliches Heilwasser ein sogenanntes Fertigarzneimittel ist, muss es nachweislich medizinisch wirksam sein, also bestimmten Krankheiten vorbeugen oder eine lindernde oder heilende Wirkung haben.
Der Nachweis über die medizinische Wirksamkeit wird durch ein aufwändiges Verfahren geführt und durch dieses Verfahren dann gesetzlich anerkannt. Allerdings kann natürliches Heilwasser nicht nur bei Erkrankungen, sondern auch vorbeugend als Durstlöscher in unbegrenzter Menge getrunken werden.
• Quellwasser.
Diese Bezeichnung meint eine Wasserart, die aus einem unterirdischen Wasservorkommen stammt. Im Unterschied zu Mineralwasser muss Quellwasser jedoch keine medizinisch nachweisbare Wirkung auf die Gesundheit haben und auch der Anteil an Mineralien ist nicht festgelegt.
• Tafelwasser.
Hierbei handelt es sich um ein Wasser, das nicht natürlichem Ursprungs sein muss, sondern auch eine künstliche Mischung aus Leitungswasser mit beispielsweise Mineral- oder Salzwasser sein kann.
Tafelwasser ist nicht an eine bestimmte Quelle gebunden und kann infolgedessen überall hergestellt und abgefüllt werden. Zudem ist auch der lose Ausschank über Zapfanlagen erlaubt.
• Leitungswasser.
Diese Wasserart wird aus Grund- oder Oberflächenwasser gewonnen und je nach Sauberkeit in Wasserwerken aufbereitet und gereinigt. Aus Leitungswasser kann kein Mineralwasser hergestellt werden, auch nicht durch den Zusatz von Kohlensäure, denn diese ändert weder die Qualität noch die Zusammensetzung des Leitungswassers.
Hier eine Video-Dokumentation zu Heilwasser & Co.:
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